RS Vwgh 1989/5/17 88/13/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1989
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 52;

Rechtssatz

Spenden und Mitgliedsbeiträge eines SV (hier Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft) an verschiedene Vereine sind nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn aus den genannten Zahlungen nicht auf einen unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des SV geschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130038.X01

Im RIS seit

04.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten