Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 63;Rechtssatz
Fehlt es an einer Entscheidung des Zivilgerichtes über die Höhe des zu leistenden Unterhaltes, so ist die Höhe des gesetzlichen Unterhaltes nach den von den Zivilgerichten gegenwärtig angewendeten und überschaubaren Grundsätzen festzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130019.X03Im RIS seit
17.05.1989