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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/06/0044Rechtssatz
Gem § 24 Abs 2 VwGG müssen Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen sein; ein gerichtliches Protokoll ersetzt diese nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989060043.X01Im RIS seit
17.03.2008Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015