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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1978 §44 Abs2;Rechtssatz
Auch bei zum Abbruch bestimmter Baulichkeiten können Sanierungsmaßnahmen angeordnet werden (Hinweis auf E 15.3.1963, 1479/60), wobei die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht aufzugreifen ist (Hinweis E 23.11.1962, 0736/62). Bei notstandpolizeilichen Maßnahmen muss es der Verpflichtete hinnehmen, wenn die Kosten der für die Durchführung der erforderlichen und auch tatsächlich verrichteten Arbeiten höher sind, als sie bei Durchführung der Arbeiten ohne behördliches Dazwischentreten gewesen wäre (Hinweis auf E 28.1.1958, 0816/56).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988060213.X01Im RIS seit
13.11.2006