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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GehG 1956 §13a Abs1;Rechtssatz
Wenn auf Grund der Rechtslage die Frage des Anspruches auf Leiterzulage auch nicht mit 100%iger Sicherheit beantwortet werden kann, kommt dem Umstand der Üblichkeit des Anspruches insoferne Bedeutung zu, als der Beamte iSd Theorie der objektiven Erkennbarkeit zumindest Zweifel an der Berechtigung eines Leistungsbezuges hätte haben müssen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120122.X03Im RIS seit
26.02.2007