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L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
LPolG Tir 1976 §14 litc;Rechtssatz
Bei § 14 lit a Tir LPolG hat nicht die Regelung der Verbreitung von periodischen Druckwerken zum Gegenstand, zielt daher keinesfalls auf eine Einschränkung der durch § 47 Abs 1 MedG - im übrigen nur subsidiär - gewährleisteten Freiheit des Straßenverkaufes. § 14 lit c Tir LPolG dient dem Schutz eines davon völlig verschiedenen Rechtsgutes und ist nicht dazu bestimmt, die freie Meinungsäußerung (Art 10 Abs 1 MRK; Art 13 StGG) zu unterbinden oder einzuschränken. Ein Eingriff in die Verbreitungsfreiheit durch einen Bescheid, der eine Bestrafung wegen Verstoß gegen § 14 lit c Tir LPolG zum Gegenstand hat, kommt demnach nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100083.X03Im RIS seit
22.05.1989