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82/05 LebensmittelrechtNorm
FleischhygieneV 1983 §1;Rechtssatz
Stellt ein Verstoß gegen das Hygienegebot des § 20 LMG gleichzeitig ein Zuwiderhandeln gegen die Hygienebestimmungen des § 38 Abs 1 des FleischUG oder der FleischhygieneV dar, so liegt ausschließlich eine Verwaltungsübertretung nach § 50 Z 14 oder 15 des FleischUG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100173.X01Im RIS seit
29.01.2007Zuletzt aktualisiert am
09.07.2010