RS Vwgh 1989/5/22 89/12/0052

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Veröffentlicht am 22.05.1989
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1;
DO Wr 1966 §16 Abs4 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass die Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten gemäß § 16 Abs 4 Z 1 Wr DienstO ausgeschlossen ist und dies nicht als verfassungswidrig gesehen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120052.X01

Im RIS seit

27.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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