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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass die Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten gemäß § 16 Abs 4 Z 1 Wr DienstO ausgeschlossen ist und dies nicht als verfassungswidrig gesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989120052.X01Im RIS seit
27.08.2007