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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Das Verfahren ist einzustellen, wenn das Rechtsschutzbedürfnis an der Beschwerdeführung durch ein Erkenntnis des VwGH wegfällt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120175.X01Im RIS seit
27.02.2007