Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Da Sachverständige - ohne Vorlage eines detaillierten Projektes durch den Betriebsinhaber - nicht in der Lage gewesen wären, zu beurteilen, ob durch die Verwirklichung der vom Betriebsinhaber vorgeschlagenen Maßnahmen der Schutz des Lebens und der Gesundheit der in § 74 Abs 2 Z 1 GewO genannten Personen sichergestellt wäre, kann der bel Beh keine Rechtswidrigkeit angelastet werden, wenn sie keine diesbezüglichen Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchführte.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker GewerbetechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040201.X05Im RIS seit
22.02.2006