RS Vwgh 1989/5/23 87/04/0201

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;

Rechtssatz

Da Sachverständige - ohne Vorlage eines detaillierten Projektes durch den Betriebsinhaber - nicht in der Lage gewesen wären, zu beurteilen, ob durch die Verwirklichung der vom Betriebsinhaber vorgeschlagenen Maßnahmen der Schutz des Lebens und der Gesundheit der in § 74 Abs 2 Z 1 GewO genannten Personen sichergestellt wäre, kann der bel Beh keine Rechtswidrigkeit angelastet werden, wenn sie keine diesbezüglichen Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchführte.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040201.X05

Im RIS seit

22.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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