RS Vwgh 1989/5/23 86/04/0168

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1;

Rechtssatz

Beschränken sich die Amtssachverständigen in einem Verfahren um Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage darauf, die Vorschreibung verschiedener Auflagen zu beantragen, ohne sich mit den zu erwartenden Immissionen auseinander zu setzen, bildet dieses Vorbringen keine taugliche Grundlage für die der Behörde obliegende Beurteilung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986040168.X02

Im RIS seit

02.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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