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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Rechtssatz
Auf Grund der jedenfalls gegebenen schlechteren Bodenqualität der Klassen ab 2 gegenüber der Klasse 1 ist ein gleicher wirtschaftlicher Erfolg in der Regel wohl nur bei einem vermehrten Einsatz an Arbeitskraft, Zeit und finanziellen Mitteln zu erreichen (Hinweis E 20.9.1988, 87/07/0186).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070139.X03Im RIS seit
17.11.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2015