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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/06/0189 B 22. Dezember 1988 RS 1Stammrechtssatz
Kommt der Antragsteller dem gem § 62 VwGG iVm § 13 AVG gestellten Auftrag, den Wiedereinsetzungsantrag mit der Unterschrift eines Anwaltes zu versehen (§ 24 Abs 2 VwGG) nicht nach, ist der Antrag nicht mehr zu berücksichtigen und zurückzuweisen.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040321.X01Im RIS seit
17.03.2008