RS Vwgh 1989/5/23 88/04/0321

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
VwGG §24 Abs2;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwGG §46 Abs1;
VwGG §62;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/06/0189 B 22. Dezember 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Kommt der Antragsteller dem gem § 62 VwGG iVm § 13 AVG gestellten Auftrag, den Wiedereinsetzungsantrag mit der Unterschrift eines Anwaltes zu versehen (§ 24 Abs 2 VwGG) nicht nach, ist der Antrag nicht mehr zu berücksichtigen und zurückzuweisen.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040321.X01

Im RIS seit

17.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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