RS Vwgh 1989/5/23 88/04/0342

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1989
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs3;
GewO 1973 §77 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Auflage iSd § 77 Abs 1 GewO darf - unbeschadet dessen, daß in die Beurteilung der Auswirkungen einer Betriebsanlage auch das Verhalten der Kunden einzubeziehen ist - nur als ein an den Inhaber der Betriebsanlage gerichteter normativer Ausspruch ergehen (Hinweis E 28.3.1989, 88/04/0238).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040342.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten