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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §74 Abs3;Rechtssatz
Eine Auflage iSd § 77 Abs 1 GewO darf - unbeschadet dessen, daß in die Beurteilung der Auswirkungen einer Betriebsanlage auch das Verhalten der Kunden einzubeziehen ist - nur als ein an den Inhaber der Betriebsanlage gerichteter normativer Ausspruch ergehen (Hinweis E 28.3.1989, 88/04/0238).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040342.X07Im RIS seit
11.07.2001