RS Vwgh 1989/5/23 85/07/0300

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1618/73 E 24. Mai 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Hinweis darauf, daß Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes, sofern nicht gesetzliche Sondervorschriften bestehen, nicht rechtsfähig sind (hier: "Brunnenversendung Preblau")

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070300.X02

Im RIS seit

09.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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