RS Vwgh 1989/5/23 84/08/0189

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §56;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1989/12;

Rechtssatz

Bei einer Bescheidbeschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG ist unter einer "Klaglosstellung" nach § 33 Abs 1 und § 56 erster Satz VwGG nur eine solche zu verstehen, die durch eine formelle Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Bescheides durch die bel Behörde oder die allenfalls in Betracht kommende Oberbehörde oder durch den VfGH eingetreten ist. (Hinweis auf B VS vom 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980)

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster SatzEinstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984080189.X01

Im RIS seit

01.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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