RS Vwgh 1989/5/23 88/04/0350

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0095 E 18. September 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde hat in einem Verfahren nach § 360 Abs 1 GewO 1973 nicht die Rechtmäßigkeit der im vorausgegangenen Strafverfahren rechtskräftig getroffenen Feststellung des Vorliegens einer gesetzwidrigen Gewerbeausübung zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040350.X03

Im RIS seit

16.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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