RS Vwgh 1989/5/23 89/04/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art131a;
VStG §39 Abs2;
VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0157 B 18. Mai 1987 VwSlg 12470 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Wird eine vorläufige Beschlagnahme durch einen förmlichen (Beschlagnahmebescheid) Bescheid bestätigt, o ist die vorläufige Beschlagnahme nicht mehr selbstständig existent und kann daher auch nicht mehr unmittelbar Objekt einer Beschwerde sein (Hinweis auf Rechtsprechung des VfGH). Das Beschwerdeverfahren ist als gegenstandslos geworden einzustellen, jedoch ist der Bf nicht klaglos gestellt (Hinweis B VwGH 30.6.1980, 0260/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040020.X01

Im RIS seit

12.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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