RS Vwgh 1989/5/23 88/08/0005

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

Arbeitsrecht
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19
VwRallg

Rechtssatz

Wenn die Behörde im Hinblick auf die festgestellten Umstände unter Berücksichtung der im angefochtenen Bescheid dargestellten spezialpräventiven und generalpräventiven Gründen die Strafe ohnedies im untersten Bereich des Strafrahmens festgesetzt hat, so hat sie das ihr im § 19 VStG eingeräumte Ermessen nicht überschritten.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080005.X02

Im RIS seit

04.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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