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ArbeitsrechtNorm
VStG §19Rechtssatz
Wenn die Behörde im Hinblick auf die festgestellten Umstände unter Berücksichtung der im angefochtenen Bescheid dargestellten spezialpräventiven und generalpräventiven Gründen die Strafe ohnedies im untersten Bereich des Strafrahmens festgesetzt hat, so hat sie das ihr im § 19 VStG eingeräumte Ermessen nicht überschritten.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080005.X02Im RIS seit
04.09.2019Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019