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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §77 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0366/79 E 25. September 1981 RS 1Stammrechtssatz
Dem technischen Sachverständigen obliegt es, sich über die Art und das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen zu äußern, auf dieser Grundlage hat der ärztliche Sachverständige sein Gutachten über die Auswirkungen der Immissionen auf die Nachbarn zu erstatten (Hinweis E 10.5.1979, 97,99/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986040168.X04Im RIS seit
02.12.2005