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ArbeitsrechtNorm
GmbHG §16Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/06/05 84/04/0037 1Stammrechtssatz
Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung im Handelsregister unabhängig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080140.X01Im RIS seit
16.05.2022Zuletzt aktualisiert am
16.05.2022