RS Vwgh 1989/5/23 88/08/0005

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

Arbeitsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §17 Abs1
KJBG 1987 §30

Rechtssatz

Der Weg zwischen tatsächlichem Ort der Arbeitsverrichtung und dem Kontrollpunkt (Stechuhr) ist in die Arbeitszeit einzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080005.X03

Im RIS seit

04.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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