RS Vwgh 1989/5/23 88/08/0005

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

Arbeitsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0123 E 9. Juni 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen; die belangte Behörde hat vielmehr das vom Bf behauptete Kontrollsystem auf seine Tauglichkeit zu prüfen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzVerantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080005.X07

Im RIS seit

04.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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