Index
ArbeitsrechtNorm
VStG §5 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/08/0123 E 9. Juni 1988 RS 1Stammrechtssatz
Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen; die belangte Behörde hat vielmehr das vom Bf behauptete Kontrollsystem auf seine Tauglichkeit zu prüfen.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzVerantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080005.X07Im RIS seit
04.09.2019Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019