RS Vwgh 1989/5/23 88/08/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1989
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Lässt sich das Anbot einer aus einem monatlichen Fixum und einer Umsatzprovision zusammengesetzten Entlohnung bei Bedachtnahme auf den anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ohne weiteres als Anbot einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung deuten, sondern ist es insoweit nur unvollständig oder zweifelhaft, so fällt die Verweigerung der Annahme der Beschäftigung dem Arbeitslosen zur Last, wenn er sich nicht vor der Ablehnung der Beschäftigung durch entsprechende Rückfragen über den diesbezüglichen Inhalt des Anbotes Klarheit verschafft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080161.X03

Im RIS seit

30.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten