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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Lässt sich das Anbot einer aus einem monatlichen Fixum und einer Umsatzprovision zusammengesetzten Entlohnung bei Bedachtnahme auf den anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ohne weiteres als Anbot einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung deuten, sondern ist es insoweit nur unvollständig oder zweifelhaft, so fällt die Verweigerung der Annahme der Beschäftigung dem Arbeitslosen zur Last, wenn er sich nicht vor der Ablehnung der Beschäftigung durch entsprechende Rückfragen über den diesbezüglichen Inhalt des Anbotes Klarheit verschafft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080161.X03Im RIS seit
30.11.2006