RS Vwgh 1989/5/23 87/04/0201

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §79 Abs1;

Rechtssatz

Zur Abwehr gesundheitsgefährdender Immissionen ist die Vorschreibung geeigneter Auflagen ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Zumutbarkeit zulässig. (Hinweis auf E vom 5.5.1987, 86/04/0191)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040201.X02

Im RIS seit

22.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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