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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §38;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1991/1, S 46;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1254/75 B 4. Dezember 1975 VwSlg 8937 A/1975 RS 1Stammrechtssatz
Ein wenn auch unzuständigerweise nach Erhebung einer Säumnisbeschwerde von der belangten Behörde erlassener Bescheid über die Aussetzung des Verfahrens nach § 38 AVG 1950 führt, solange dieser Aussetzungsbescheid dem Rechtsbestand angehört, zur Einstellung des Verfahrens über die Säumnisbeschwerde, weil die Entscheidungspflicht und damit auch ihre Verletzung für die Dauer der Aussetzung weggefallen sind.
Schlagworte
SäumnisbeschwerdeVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080256.X02Im RIS seit
01.12.2006Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012