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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs6;Rechtssatz
Bei der Frage der Bewusstseinsstörung in Hinsicht auf den Tatbestand des § 5 Abs 6 StVO kommt es nur auf den Zeitpunkt der Aufforderung zur Blutabnahme und deren Verweigerung an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020031.X02Im RIS seit
11.07.2001