RS Vwgh 1989/5/24 89/02/0025

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1

Rechtssatz

Dem "klinischen" Gutachten muss keine "Aufgliederung" in Hinsicht auf das Ausmaß der Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit einerseits durch Alkoholgenuss, andererseits durch einen anderen Umstand (hier: Übermüdung) entnehmbar sein.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020025.X02

Im RIS seit

27.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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