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StVONorm
StVO 1960 §5 Abs1Rechtssatz
Dem "klinischen" Gutachten muss keine "Aufgliederung" in Hinsicht auf das Ausmaß der Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit einerseits durch Alkoholgenuss, andererseits durch einen anderen Umstand (hier: Übermüdung) entnehmbar sein.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020025.X02Im RIS seit
27.01.2022Zuletzt aktualisiert am
27.01.2022