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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/18/0081 E 8. Juli 1988 RS 2Stammrechtssatz
Sachverhaltselemente, die nicht notwendige Spruchbestandteile sind (Hinweis auf E 19.10.1978, 1664/75, VwSlg 9664 A/1978), unterliegen nicht der Verjährung in dem Sinne, dass sie nicht außerhalb der Verjährungsfrist zur Begründung eines Schuldspruches herangezogen werden könnten.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020158.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010