RS Vwgh 1989/5/24 88/02/0158

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/18/0081 E 8. Juli 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Sachverhaltselemente, die nicht notwendige Spruchbestandteile sind (Hinweis auf E 19.10.1978, 1664/75, VwSlg 9664 A/1978), unterliegen nicht der Verjährung in dem Sinne, dass sie nicht außerhalb der Verjährungsfrist zur Begründung eines Schuldspruches herangezogen werden könnten.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020158.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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