RS Vwgh 1989/5/24 88/03/0078

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 lita Z1;
VStG §19;
VStG §21;

Rechtssatz

Missachtete der Beschuldigte ein Fahrverbot gemäß § 52 lit a Z 1 StVO, obwohl er von einem Straßenaufsichtsorgan auf das Fahrverbot hingewiesen worden war, so ist ein Verschulden nicht deshalb als geringfügig zu betrachten, weil ihm in früheren Jahren die Zufahrt jeweils gestattet worden war.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030078.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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