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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §52 lita Z1;Rechtssatz
Missachtete der Beschuldigte ein Fahrverbot gemäß § 52 lit a Z 1 StVO, obwohl er von einem Straßenaufsichtsorgan auf das Fahrverbot hingewiesen worden war, so ist ein Verschulden nicht deshalb als geringfügig zu betrachten, weil ihm in früheren Jahren die Zufahrt jeweils gestattet worden war.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände SchuldformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030078.X02Im RIS seit
11.07.2001