RS Vwgh 1989/5/24 88/03/0135

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §59 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Auflagenerteilung, dem ASt jene Ermittlungen aufzutragen, die der Beh im Verwaltungsverfahren obliegen, um beurteilen zu können, ob die Genehmigung überhaupt erteilt werden kann.

Schlagworte

Sachverhalt SachverhaltsfeststellungSpruch und BegründungInhalt des Spruches DiversesRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030135.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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