Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es ist nicht Aufgabe der Auflagenerteilung, dem ASt jene Ermittlungen aufzutragen, die der Beh im Verwaltungsverfahren obliegen, um beurteilen zu können, ob die Genehmigung überhaupt erteilt werden kann.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungSpruch und BegründungInhalt des Spruches DiversesRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030135.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015