RS Vwgh 1989/5/24 88/03/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §59 Abs1;
EisenbahnG 1957 §19 Abs2;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;

Rechtssatz

Die Auswahl aus mehreren zum Ziele führenden Verfahren zur Herstellung eines Eisenbahntunnels kann dem AST nur dann überlassen werden, wenn jedes dieser Verfahren den gleichen Schutz (für die Parteien) bietet.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030135.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten