RS Vwgh 1989/5/24 89/02/0010

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Veröffentlicht am 24.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §102 Abs1;
KFG 1967 §15 Abs1 lita;
KFG 1967 §23;
VStG §5 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen bezüglich Glaubhaftmachung iSd § 5 Abs 1 VStG iZm den Behauptungen des Besch, auf Grund eines Verkehrsunfalles hätten bei seinem Motorrad die Rückstrahler und der Rückblickspiegel gefehlt

und er sei zur Tatzeit mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen, um sich die Ersatzteile zu besorgen und die Mängel zu beheben, sowie bzgl eines Rechtsirrtums auf Grund einer ihm von der Polizei erteilten Rechtsauskunft über die Zulässigkeit einer Fahrt mit dem in diesem mangelhaften Zustand befindlichen Fahrzeug.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Besondere Rechtsgebiete StVO Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020010.X04

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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