RS Vwgh 1989/5/26 88/18/0374

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Veröffentlicht am 26.05.1989
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L94408 Krankenanstalt Spital Vorarlberg
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

SpitalbeitragsG Vlbg 1958 §3 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Nichtbeachtung des Erlöschens des Anspruches auf Beitragsleistung wegen verspäteter Antragstellung des Rechtsträgers gem § 3 Abs 1 Vlbg SpitalbeitragsG durch die bel Beh ist vom VwGH von Amts wegen als inhaltliche Rechtswidrigkeit wahrzunehmen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180374.X01

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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