RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0043

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

Abgabenverfahren
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1
BAO §9 Abs1
KO §1

Rechtssatz

Aus der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH ergibt sich nicht, daß dieser die Mittel zur Begleichung der Abgabenschulden (im maßgeblichen Zeitraum) gefehlt hätten. Entscheidend für die Pflichtverletzung des Geschäftsführers ist nicht der Zeitpunkt der Konkurseröffnung, sondern der Zeitraum, in dem der Geschäftsführer mit der Entstehung der Abgabenforderungen rechnen mußte. Für diesen Zeitraum gibt jedoch der Vermögensstand und Liquiditätsstand im Zeitpunkt der Konkurseröffnung allein keinen Aufschluß.

Schlagworte

Mantelzession

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X04

Im RIS seit

21.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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