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AbgabenverfahrenNorm
BAO §80 Abs1Rechtssatz
Aus der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH ergibt sich nicht, daß dieser die Mittel zur Begleichung der Abgabenschulden (im maßgeblichen Zeitraum) gefehlt hätten. Entscheidend für die Pflichtverletzung des Geschäftsführers ist nicht der Zeitpunkt der Konkurseröffnung, sondern der Zeitraum, in dem der Geschäftsführer mit der Entstehung der Abgabenforderungen rechnen mußte. Für diesen Zeitraum gibt jedoch der Vermögensstand und Liquiditätsstand im Zeitpunkt der Konkurseröffnung allein keinen Aufschluß.
Schlagworte
MantelzessionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X04Im RIS seit
21.07.2022Zuletzt aktualisiert am
21.07.2022