RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

Abgabenverfahren
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z1
EStG 1972 §28 Abs1 Z1

Beachte


Besprechung in:
ÖStZB 1990, 12;

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob Vermögensverwaltung oder gewerbl Tätigkeit vorliegt, hat auf die Verhältnisse der Streitjahre abzustellen. Eine spätere Änderung dieser Verhältnisse kann dazu führen, daß die bisherige Vermögensverwaltung zur gewerbl Tätigkeit wird.

Schlagworte

Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140117.X16

Im RIS seit

25.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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