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AbgabenverfahrenNorm
EStG 1972 §23 Z1Beachte
Rechtssatz
Die Beurteilung, ob Vermögensverwaltung oder gewerbl Tätigkeit vorliegt, hat auf die Verhältnisse der Streitjahre abzustellen. Eine spätere Änderung dieser Verhältnisse kann dazu führen, daß die bisherige Vermögensverwaltung zur gewerbl Tätigkeit wird.
Schlagworte
Vermietung / als gewerbliche TätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140117.X16Im RIS seit
25.10.2021Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021