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AbgabenverfahrenNorm
BAO §80Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/14/0148 E 13. September 1988 RS 5Stammrechtssatz
Bezüglich der Haftungsfrage nach § 9 BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund dieser Insolvenz selbst einen Schaden erlitt, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung.
Schlagworte
MantelzessionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X07Im RIS seit
21.07.2022Zuletzt aktualisiert am
21.07.2022