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AbgabenverfahrenNorm
EStG 1972 §23 Z1Beachte
Rechtssatz
Wenn der Vermieter die Abrechnung der Stromkosten übernimmt, leistet er eine bei den üblichen Vermietungen nicht übliche Verwaltungsarbeit. Bei nur sechs Ferienwohnungen übersteigt diese Verwaltungsarbeit aber nicht in erheblichem Umfang jenes Ausmaß, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist.
Schlagworte
Vermietung / als gewerbliche TätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140117.X10Im RIS seit
25.10.2021Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021