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AbgabenverfahrenNorm
KO §27Rechtssatz
Weder das Anfechtungsrecht im Konkurs, noch die strafrechtlichen Vorschriften über die Krida und die Begünstigung eines Gläubigers kennen eine Privilegierung jüngerer Verbindlichkeiten idS, dass die Begleichung älterer Verbindlichkeiten vor jüngeren anfechtbar und strafbar wäre.
Schlagworte
MantelzessionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X06Im RIS seit
21.07.2022Zuletzt aktualisiert am
21.07.2022