RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0043

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

Abgabenverfahren
23/01 Konkursordnung
24/01 Strafgesetzbuch

Norm

KO §27
KO §28
KO §30
KO §31
StGB §156
StGB §158
StGB §159

Rechtssatz

Weder das Anfechtungsrecht im Konkurs, noch die strafrechtlichen Vorschriften über die Krida und die Begünstigung eines Gläubigers kennen eine Privilegierung jüngerer Verbindlichkeiten idS, dass die Begleichung älterer Verbindlichkeiten vor jüngeren anfechtbar und strafbar wäre.

Schlagworte

Mantelzession

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X06

Im RIS seit

21.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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