RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0047

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs3;

Rechtssatz

Ein bereits außerhalb der Rechtsmittelfrist gestellter Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist hat keine hemmende Wirkung iSd § 245 Abs 3 zweiter Satz BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140047.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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