Index
AbgabenverfahrenNorm
EStG 1972 §23 Z1Beachte
Rechtssatz
Der Umstand, daß Ferienwohnungen nur für Ferienzwecke zur Verfügung stehen und nicht zur Befriedigung eines dauernden Wohnungsbedürfnisses verwendet werden dürfen, läßt für sich keinen Schluß auf eine deutlich überhöhte Verwaltungsarbeit zu, vor allem dann nicht, wenn langfristige Mietverhältnisse zu im wesentlichen üblichen Bedingungen vorliegen.
Schlagworte
Vermietung / als gewerbliche TätigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140117.X17Im RIS seit
25.10.2021Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021