RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0117

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

Abgabenverfahren
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z1
EStG 1972 §28 Abs1 Z1

Beachte


Besprechung in:
ÖStZB 1990, 12;

Rechtssatz

Der Umstand, daß Ferienwohnungen nur für Ferienzwecke zur Verfügung stehen und nicht zur Befriedigung eines dauernden Wohnungsbedürfnisses verwendet werden dürfen, läßt für sich keinen Schluß auf eine deutlich überhöhte Verwaltungsarbeit zu, vor allem dann nicht, wenn langfristige Mietverhältnisse zu im wesentlichen üblichen Bedingungen vorliegen.

Schlagworte

Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140117.X17

Im RIS seit

25.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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