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EStGNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z3Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 4;Rechtssatz
Ein Betrieb ist die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel zu einer organisatorischen Einheit. Die Bewahrung und Verbreitung einer religions philosophischen Überzeugung kann für sich allein nicht Betrieb sein. Sie könnte nur Anlaß, Motivation oder Zielbestimmung von Tätigkeiten sein, die einen Betrieb iSd gegebenen Definition darstellen.
Schlagworte
Spenden Vermächtnisse Religionsgemeinschaft Gralsbewegung Gralsgemeinschaft Gralsbotschaft Betrieb GewerbebetriebVerwertungsrecht (urheberrechtliches) ReligionsgemeinschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140049.X03Im RIS seit
06.12.2019Zuletzt aktualisiert am
06.12.2019