Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;Rechtssatz
Der Verzicht einer Kapitalges auf die Einforderung abgereifter vereinbarter Zinsen gegenüber dem Gesellschafter hat für das Jahr des Verzichtes eine verdeckte Gewinnausschüttung zur Folge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X06Im RIS seit
30.05.1989Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016