RS Vwgh 1989/5/30 88/14/0111

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;

Rechtssatz

Der Verzicht einer Kapitalges auf die Einforderung abgereifter vereinbarter Zinsen gegenüber dem Gesellschafter hat für das Jahr des Verzichtes eine verdeckte Gewinnausschüttung zur Folge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X06

Im RIS seit

30.05.1989

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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