Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §27 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 66;Rechtssatz
Standen einem Gesellschafter für ein bestimmtes Wirtschaftsjahr Geldmittel unverzinslich zur Verfügung, so kann die dadurch bewirkte verdeckte Gewinnausschüttung durch eine Zinsenvereinbarung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres nicht mehr rückgängig gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140111.X07Im RIS seit
30.05.1989Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016