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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs5;Rechtssatz
Einer besonderen Aufforderung an den Bf im Säumnisbeschwerdeverfahren, sich zu der an ihn gemäß § 36 Abs 5 VwGG zugestellten Ausfertigung der Gegenschrift zu äußern, bedarf es nicht, weil eine solche Aufforderung in § 36 Abs 5 VwGG nicht vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010104.X04Im RIS seit
31.10.2006