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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Wird ein Schriftsatz der belangten Behörde, der als Gegenschrift zur Säumnisbeschwerde anzusehen ist, dem Bf nicht im Original, sondern nur in einer Fotokopie zugestellt, so stellt dies keinen Anlass zu einem Verbesserungsauftrag dar.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag AusschlußEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010104.X03Im RIS seit
31.10.2006