RS Vwgh 1989/5/31 89/01/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1989
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
VwGG §36 Abs5;

Rechtssatz

Wird ein Schriftsatz der belangten Behörde, der als Gegenschrift zur Säumnisbeschwerde anzusehen ist, dem Bf nicht im Original, sondern nur in einer Fotokopie zugestellt, so stellt dies keinen Anlass zu einem Verbesserungsauftrag dar.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Ausschluß

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010104.X03

Im RIS seit

31.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten