RS Vwgh 1989/6/6 84/05/0035

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Veröffentlicht am 06.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §11 Abs1;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Der Zeitpunkt der notwendigerweise erst nach Abschluß der Ersatzvornahme ergehenden Bescheides über die Abrechnung und die Vorschreibung der Kosten ist für die Frage, wer Zahlungspflichtiger ist, ohne Bedeutung (Hinweis E 28.4.1954, VwSlg 3390 A/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984050035.X09

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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