RS Vwgh 1989/6/6 89/11/0067

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Veröffentlicht am 06.06.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0163 E 16. Oktober 1985 VwSlg 11912 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Wendung "seit mindestens einem Jahr" ist dahin zu verstehen, dass das glaubhaft zu machende Lenken im Zeitraum eines Jahres rückgerechnet vom Zeitpunkt der Antragstellung liegen muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110067.X01

Im RIS seit

27.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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