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44 ZivildienstNorm
AHStG;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/01/0200 E 11. November 1987 RS 1Stammrechtssatz
Die Absolvierung eines Probedienstes von 12 Monaten für die Erwerbung der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen ist nicht Teil der Hochschulstudiums. Weder aus § 20 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl 1937/271 - sie bestimmt die Voraussetzungen für die Erwerbung der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen, zu denen auch die Einführung in das praktische Lehramt an den Mittelschulen zählt (vgl übrigens in diesem Zusammenhang auch § 12 Abs 1 Z 4 des GehG 1956 in der dzt geltenden Fassung) - noch aus dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl 1966/177 in der geltenden Fassung noch aus dem Bundesgesetz vom 30.6.1971 über die geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen, BGBl 1971/326, ergeben sich irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass die einjährige Einführung in das praktische Lehramt an einer Mittelschule ein Teil des Hochschulstudiums wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110150.X01Im RIS seit
08.02.2007