RS Vwgh 1989/6/7 88/13/0208

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Veröffentlicht am 07.06.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 26;

Rechtssatz

Im Hinblick auf ein mangelfreies Verfahren ist zu verlangen, daß der von der Behörde gezogene Schluß, auf welchen sich die Erlassung des Sicherheitsauftrages stützt, entsprechend eindeutig begründet wird und sich die Behörde vor allem mit der wirtschaftlichen Situation des Steuerpflichtigen in ausreichender Weise auseinandersetzt (Hinweis E 15.6.1976, 977/75, VwSlg 4988 F/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130208.X02

Im RIS seit

07.06.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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