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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 26;Rechtssatz
Im Hinblick auf ein mangelfreies Verfahren ist zu verlangen, daß der von der Behörde gezogene Schluß, auf welchen sich die Erlassung des Sicherheitsauftrages stützt, entsprechend eindeutig begründet wird und sich die Behörde vor allem mit der wirtschaftlichen Situation des Steuerpflichtigen in ausreichender Weise auseinandersetzt (Hinweis E 15.6.1976, 977/75, VwSlg 4988 F/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130208.X02Im RIS seit
07.06.1989